Elternbeirat
Gesetzliche Grundlage
- begründet sich aus dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
- ist das Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus
- soll als Elternvertretung am Schulleben mitwirken
- nimmt die Mitwirkungsrechte der Elternschaft am Schulgeschehen wahr
Zusammensetzung
- besteht aus maximal 12 Mitgliedern
- seine beiden Vorsitzenden vertreten ihn nach außen
- die Tätigkeit ist ehrenamtlich
- wird unterstützt von allen weiteren Klassenelternsprechern/-innen und deren Stellvertretern/-innen
Zielsetzung
- Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften
- Mitgestaltung der Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler
- Ansprechpartner für Eltern
- Vermittler in Konfliktsituationen
Beispiele für Aktionen des Elternbeirats unter Einbeziehung der Klassenelternsprecher/-innen
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Elternbeiratssitzungen
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Mitwirkung z.B. bei
- der Begrüßung der Eltern am 1. Schultag
- der Schuleinschreibung
- der Organisation des Sommerfestes -
Finanzielle Unterstützung von Schulprojekten
Ein Kontakt zum Elternbeirat über die Klassenelternsprecher/innen möglich. Ihre Anliegen werden gerne weitergeleitet.