• Elternbeirat

      • Gesetzliche Grundlage

        • begründet sich aus dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
        • ist das Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus
        • soll als Elternvertretung am Schulleben mitwirken
        • nimmt die Mitwirkungsrechte der Elternschaft am Schulgeschehen wahr

        Zusammensetzung

        • besteht aus maximal 12 Mitgliedern
        • seine beiden Vorsitzenden vertreten ihn nach außen
        • die Tätigkeit ist ehrenamtlich
        • wird unterstützt von allen weiteren Klassenelternsprechern/-innen und deren Stellvertretern/-innen

        Zielsetzung

        • Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften
        • Mitgestaltung der Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler
        • Ansprechpartner für Eltern
        • Vermittler in Konfliktsituationen

        Beispiele für Aktionen des Elternbeirats unter Einbeziehung der Klassenelternsprecher/-innen

        • Elternbeiratssitzungen

        • Mitwirkung z.B. bei
          - der Begrüßung der Eltern am 1. Schultag
          - der Schuleinschreibung
          - der Organisation des Sommerfestes

        • Finanzielle Unterstützung von Schulprojekten

        Ein Kontakt zum Elternbeirat über die Klassenelternsprecher/innen möglich. Ihre Anliegen werden gerne weitergeleitet.