Informationen zum Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt oder ein Krankheitsverdacht besteht. Bitte melden Sie solche Krankheiten zuverlässig im Sekretariat. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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